Hebeanlagen
Wartung von Hebezeugen
Damit Ihre Hebeanlage möglichst lange zuverlässig funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet werden. Durch das Abwasser können unter anderem Haare, Öl, Fett und ätzende Stoffe in das System gelangen, die sich an Behälterwänden, Rohren und Pumpen ablagern oder bestimmte Behälterteile schädigen können. Auch Schmutz kann die Funktion von Systemsensoren beeinträchtigen. Irgendwann erkennt die Hebeanlage den Wasserstand nicht mehr richtig und meldet den Fehler, meist mit einem lauten Signalton.
Pflichtwartungen
Die Norm DIN EN 12056 Teil 4 Abschnitt 8 (Inspektion und Wartung) legt die regelmäßige Inspektion und Wartung von Hebeanlagen fest. Die Norm bedeutet wörtlich „das System muss regelmäßig von Experten gewartet werden“. Darüber hinaus wird dem Betreiber empfohlen, die Funktionsfähigkeit der Abwasserhebeanlage einmal im Monat unter Beachtung von mindestens zwei Schaltzyklen zu prüfen
Abstände der Wartungen
Die Intervalle zwischen den Wartungsarbeiten sind abhängig vom Installationsort und davon, wie oft das System verwendet wird. Für ein Einfamilienhaus ist eine jährliche Wartung ausreichend, bei einem Mehrfamilienhaus wird jedoch eine halbjährliche Wartung empfohlen. Ganz anders ist die Situation in Handelsunternehmen. Hier muss das System mindestens alle drei Monate gewartet werden.
Wie funktioniert die Wartung?
Die Norm schreibt bestimmte Aspekte vor, bei denen einzelne Komponenten überprüft und gegebenenfalls repariert werden müssen. Das können nur „Experten“, wie zum Beispiel Mitarbeiter eines Gebäudetechnikunternehmens. Unsere Betriebsmechaniker nehmen regelmäßig an Schulungen namhafterHersteller teil, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben.
Folgende Punkte müssen überprüft werden:
- Sind das gesamte System und Zubehör dicht?
- Lässt sich der Schieber leicht bewegen?
- Sind Rückflussverhinderer wirksam?
- Arbeitet die Pumpe optimal?
- Funktioniert die Steuerung richtig?
Nach Abschluss aller Arbeiten wird das System getestet und wieder in Betrieb genommen. Über die Arbeiten an der Hebeanlage erstellen wir ein schriftliches Protokoll und übergeben es dem Betreiber. Anlagenbetreiber werden von uns schriftlich benachrichtigt, wenn wir während der Wartung ein nicht lösbares Problem entdecken. Übrigens empfiehlt die einschlägige DIN EN Norm 12056 einen Wartungsvertrag.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Wenn zum Beispiel durch ein großes Gewitter Rückstau im Kanal entsteht und das Wasser in den Keller eindringt, kann sich der Hausbesitzer unwohl fühlen. Kann er die Wartung seines Hebesystems nicht nachweisen, z.B. durch Baumstämme, droht ihm ein Wasserschaden. Die Gebäude- und Hausratversicherung fordert in ihren Versicherungsbedingungen, dass „wasserführende Anlagen und Rückstausicherungen am versicherten Objekt jederzeit funktionsfähig bleiben“. Hebeanlagen gelten als Rückstausicherung.